Vertretungslehrkraft werden
Vorteile für Vertretungslehrkräfte
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Geben Sie Ihre Verfügbarkeit flexibel auf eduspace an und Sie erhalten so vielfältige (Vertretungs-)Anfragen.
Bessere Planbarkeit
Ihrer Einsätze
Steigern Sie Ihre berufliche Flexibilität, indem Sie auf eduspace Ihre Verfügbarkeiten präzise angeben.
Gezielte Fachausrichtung
Mit eduspace können Sie Vertretungseinsätze übernehmen und/oder Schulen mit zusätzlichen Angeboten unterstützen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum „70-Stunden-Kontingent“:
Wer kann Vertretungslehrkraft in Baden-Württemberg sein?
Beamtete Lehrkräfte in Elternzeit, beamtete beurlaubte Lehrkräfte oder ehemals beamtete Lehrkräfte im Ruhestand
An welcher Schulart können Vertretungslehrkräfte arbeiten?
• Grundschule • Schulen der Sekundarstufe I • Schulen der Primar- und Sekundarstufe I • Hauptstufe an der SBBZ
Was ist die maximale Stundenanzahl pro Kalenderjahr?
• 103 Unterrichtsstunden an Grundschulen • 90 Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe und • 115 Unterrichtsstunden für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte
Vertretungskräfte dürfen nicht mehr als acht Unterrichtsstunden pro Woche eingesetzt werden.
Wie wird eine Vertretungsstunde vergütet?
• 29 Euro für Vertretungskräfte mit der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule • 33 Euro mit der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I oder für das Lehramt Sonderpädagogik für die Primar- und Sekundarstufe I beziehungsweise Hauptstufe an SBBZ • 26 Euro für Vertretungslehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für Fachlehrkräfte im Rahmen der verlässlichen Grundschule oder im Rahmen der Sekundarstufe I
Lehrkräfte mit einer Laufbahnbefähigung für die Sekundarstufe I oder mit einer Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium erhalten 29 Euro, wenn sie an der Grundschule unterrichten.
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt Gymnasium, die in der Sekundarstufe I unterrichten, erhalten den Vergütungssatz für das Lehramt Sekundarstufe I (33 Euro).
Sollten Grundschul-Lehrkräfte an der Sekundarstufe I unterrichten, erhalten sie den Vergütungssatz für das Lehramt Grundschule (29 Euro).
Der auszuzahlende Betrag darf den steuerfreien Freibetrag von 3.000 Euro im Kalenderjahr („Übungsleiterpauschale“) nicht überschreiten und wird steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum baden-württembergischen
Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“:
Wer kann Zusatzkraft für „Lernen mit Rückenwind“ sein?
Neben dem Bestandspersonal (Lehrkräfte, Pädagogische Assistent*innen) können Lehrkräfte in Elternzeit oder Pensionär*innen sowie folgende Zusatzkräfte unterstützen:
• Lehramtsstudierende • Studierende aller Fachrichtungen • Erzieher*innen • Sozialpädagog*innen • Ausbilder*innen in Betrieben • Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen und Vorerfahrungen
Auch folgende Kooperationspartner können unterstützen: • Vereine • Volkshochschulen • Nachhilfeanbieter • Selbstständige (unter bestimmten Voraussetzungen) • Kommunale und freie Träger • Stiftungen
Wo und wann können Zusatzkräfte arbeiten?
Zusatzkräfte können in allen Klassenstufen an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft unterstützen. Es können einzelne Schüler*innen oder kleine Gruppen gefördert werden. Die Förderung kann während der regulären Unterrichtszeit am Vormittag nur erfolgen, wenn dies zusammen mit einer Lehrkraft im Rahmen des Unterrichts erfolgt.
Zusatzkräfte können allein und unabhängig von einer Lehrkraft arbeiten, sobald die Förderung
• außerhalb des Unterrichts in Kleingruppen, • am Nachmittag, z.B. im Rahmen der Ganztagesbetreuung, • beim außerschulischen Kooperationspartner • oder in den Ferien
stattfindet.
Eine Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen kann auch nur tage- oder wochenweise erfolgen.

Welche Angebote können Zusatzkräfte machen?
Die Förderung kann auf fachlicher und/oder sozial-emotionaler Ebene erfolgen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung sind:
• die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, • an den beruflichen Schulen zusätzlich die beruflichen Profilfächer, Kompetenzbereiche, Lern- und Handlungsfelder, • an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die weiteren Bildungsbereiche.
Die Förderung in weiteren maßgeblichen Fächern ist möglich.
Zudem können Prüfungsvorbereitungskurse angeboten werden.
Leistungen von Kooperationspartnern können auch die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen sein, die einen engen Bezug zur fachlichen Lernförderung haben (z.B. Lerntraining, Lerncoaching, Sozial- und Kommunikationstrainings, erlebnispädagogische Angebote). Hierfür ist auch eine Förderung in Klassenstärke möglich.
Wie wird der Einsatz als Zusatzkraft vergütet?
Für Einzelpersonen: Sie erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag für Pädagogische Assistent*innen (Entgeltgruppe S8a). Das bedeutet im Schnitt zwischen 16 und 18 Euro brutto je Zeitstunde.
Für Kooperationspartner: Die Förderung durch Kooperationspartner erfolgt entweder im „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutscheinmodell“. Nähere Informationen zur Unterscheidung der zwei Modelle und Vergütung finden Sie auf der „Lernen mit Rückenwind“ Website des Landes BW.
Über eduspace
eduspace verbindet Schulen und qualifizierte Vertretungslehrkräfte nahtlos, um Unterrichtsausfälle zu minimieren. Durch effiziente Suche, einfache Kommunikation und flexible Planung wird Vertretungsorganisation so einfach wie nie zuvor.
Schnelle und unkomplizierte Überprüfung von verfügbaren Vertretungslehrkräften
eduspace ermöglicht Schulen einen zügigen Überblick über verfügbare, qualifizierte Vertretungslehrkräfte, um Unterrichtsausfälle umgehend zu kompensieren.
Gezielte Auswahl nach Qualifikationen
Schulen können Vertretungslehrkräfte nach spezifischen Qualifikationen und Fachkompetenzen auswählen, um die qualitative Unterrichtsversorgung sicherzustellen.
Effiziente Kommunikation
Die Plattform erleichtert die Kommunikation zwischen Schulen und Vertretungslehrkräften, um Details zu Vertretungsaufträgen unkompliziert zu klären.
Zusätzliche Angebote
Um Kinder über den normalen Unterricht hinaus bestmöglich zu unterstützen, sie zu fördern und ihnen Wissen zu vermitteln, können beispielsweise im Zuge von „Lernen mit Rückenwind“ vielfältige Angebote aus den unterschiedlichsten Bereichen gesucht und gebucht werden.
1
Als Vertretungslehrkraft registrieren
Registrieren Sie sich als Vertretungslehrkraft mühelos auf eduspace, um Vertretungsanfragen zu erhalten und die reibungslose Organisation von Vertretungsunterricht sicherzustellen.
2
Verfügbarkeit angeben
Nutzen Sie den benutzerfreundlichen Kalender, um Ihre Verfügbarkeiten einzutragen und von einer Schule als Vertretungslehrkraft gebucht zu werden.
3
Zusätzliche Angebote
Auch Sie als Lehrkraft können Kurse/Projekte über „Lernen mit Rückenwind“ anbieten und somit zu einem breiten Portfolio an vielfältigen Zusatzangeboten aus den unterschiedlichsten Bereichen beitragen.
4
Verifizierung und Qualifikationsnachweis
Sämtliche benötigte Dokumente werden wie bisher von den Schulen vor dem ersten Vertretungseinsatz direkt von Ihnen als Vertretungs- lehrkraft angefordert und entsprechend weitergegeben.
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch!
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären, individuelle Anforderungen zu besprechen und gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Ihr Erfolg beginnt mit einem ersten Schritt – vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine erfolgreiche Zukunft.
Berit Löhlein
Geschäftsführerin eduspace GmbH
FAQ
Wie registriere ich mich als Vertretungslehrkraft auf eduspace?
Besuchen Sie unsere Webapp, klicken Sie auf "Registrieren" und füllen Sie das Anmeldeformular aus. Erstellen Sie dann Ihr Profil.
Wie kann ich meine Verfügbarkeiten angeben?
Nutzen Sie den benutzerfreundlichen Kalender auf der Plattform, um Ihre Verfügbarkeiten einzutragen. Präzisieren Sie außerdem Ihre Präferenzen hinsichtlich Fächer, Klassenstufen und Einsatzort.
Wie werde ich für Vertretungsaufträge gebucht?
Nach erfolgreicher Registrierung werden Schulen, die Vertretungslehrkräfte suchen, auf Ihr Profil zugreifen können. Wenn Ihre Qualifikationen und Verfügbarkeiten passen, können Sie von Schulen für Vertretungsaufträge gebucht werden.
Wie verhält es sich mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen?
Sämtliche benötigte Dokumente werden wie bisher von den Schulen vor dem ersten Vertretungseinsatz direkt von den Vertretungslehrkräften angefordert und entsprechend weitergegeben.
Eine Überprüfung des Personals (Abgleich der Personalnummer) sowie eine entsprechende Freigabe durch die Schule und das Schulamt hat vor der ersten Vertretungsstunde zu erfolgen. Lehrkräfte, die ein Angebot über „Lernen mit Rückenwind“ machen möchten, müssen sich vor einem ersten Einsatz auf der Website des Landes registrieren.
Wie erfolgt die Bezahlung für Vertretungseinsätze?
Wie gehabt werden in Baden-Württemberg die Lehrkräfte in Elternzeit und die Pensionäre über das „70-Stunden-Kontingent“ vom Land Baden-Württemberg bezahlt. Die jeweiligen Formulare liegen nur den Schulen vor. Das Handling der Abrechnungen läuft wie bisher über die jeweilige Schule.
Kann ich meine Profilinformationen aktualisieren?
Ja, Sie können Ihr Profil jederzeit aktualisieren. Loggen Sie sich einfach ein, gehen Sie zu Ihrem Profil und aktualisieren Sie die relevanten Informationen.